Voraussetzung für die Ausleihe |
Das Anlegen der Leser ist Voraussetzung zur Durchführung der Ausleihe. Es ist im Wesentlichen eine Adresspflege in Verbindung mit einer Ausweis-Nummer.
Ausweis-Nummer: | Hiermit kann Ausleihe und Rücknahme betrieben werden. In der Regel numerisch mit Barcode einzulesen. Möglich ist aber auch die Leseridentifikation über ein eindeutiges Kürzel, das an dieser Stelle eingegeben wird. |
Adressangaben | Wird für Säumnisanschreiben verwendet. |
Privat Fon: | Erscheint z.B. in der Säumnisliste |
Geschäftlich Fon: | Erscheint z.B. in der Säumnisliste |
Leser-Gruppe: | Gruppierung nach jeweiligem Bedarf, z.B. Kostenstelle oder Schulklasse |
Sperrung: | Ein Leser, der hier eine Zuordnung hat, wird bei der Ausweiseingabe abgewiesen. |